Teilentgelte
Die für Ihren Aufenthalt in unserem Hause entstehenden Kosten teilen sich gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) in drei Teilentgelte auf, die Sie auch Ihrer monatlichen Heimkostenrechnung entnehmen können:
- Allgemeine Pflegeleistungen
- Unterkunft und Verpflegung
- Investitionsentgelt (Mietanteil)
1. Pflegesatz für Allgemeine Pflegeleistungen
Der „Pflegesatz für Allgemeine Pflegeleistungen“ deckt sämtliche grundpflegerischen Leistungen (z.B. die Morgentoilette, Hilfe beim An- und Ausziehen, die pflegerische Versorgung in der Nacht etc.) sowie alle Leistungen der seelsorglichen und sozialkulturellen Betreuung (z.B. Teilnahme an geselligen Veranstaltungen, Einzelgespräche etc.) ab.
2. Entgelte für Unterkunft und Verpflegung
Die „Entgelte für Unterkunft und Verpflegung“ werden für die hauswirtschaftlichen Leistungen berechnet. Hierzu zählen u.a. die Speisen- und Wäscheversorgung sowie die Zimmer- und Hausreinigung. Aber auch der Hausmeisterservice gehört hier zu.
3. Investitionsentgelt
Die für Investitionen und Instandhaltungen anfallenden Kosten berechnen wir Ihnen gesondert in einem weiteren, dritten Teilentgelt. Abgedeckt sind hierdurch Reparaturen und Anschaffungen, die in unserer Verantwortung als Einrichtung liegen. Dazu zählen leider keine Reparaturen an Ihren persönlichen Einrichtungsgegenständen.






