Bewohnerinnen- und Bewohnerbeirat

Gemäß § 9 des Rheinland-Pfälzischen Wohnformen- und Teilhabegesetzes (LWTG) wirken die Bewohnerinnen und Bewohner durch ein von ihnen zu wählendes Gremium (Vertretung) in verschiedenen Angelegenheiten des Betriebs der Einrichtung mit.
Die Vertretung kann von Bewohnern oder von der Hausleitung bei Anregungen und Beschwerden der Bewohner eingeschaltet werden. Sie hilft mit, dass neue Bewohner sich im Haus einleben können. Sie wird über Angelegenheiten des Betriebes der Einrichtung informiert und wirkt bei Entscheidungen des Einrichtungsträgers oder der Hausleitung mit.
Um diese Mitbestimmung und Mitsprache zu garantieren, bieten wir unseren Bewohnern auf Wunsch Hilfestellungen bei der Wahl ihrer Vertretung an und begleiten sie Bedarf während ihrer Amtszeit.
Vorsitzender der Bewohnervertretung ist derzeit:
Herr Norbert Braun
Die regelmäßige Amtszeit der Bewohnervertretung beträgt zwei Jahre. In unserem Hause endet die Amtszeit der derzeitigen Vertretung am 31.04.2013.
Sollten Sie Anregungen oder Beschwerden haben, können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an ein Mitglied der Bewohnervertretung wenden.






