Pflegewohngeld
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie gegenüber dem Sozialhilfeträger Anspruch auf (anteilige) Übernahme der gesondert berechneten Investitionskosten. Dieses sogenannte „Pflegewohngeld“ beantragen wir für Sie beim zuständigen Sozialhilfeträger. Sollten Sie einen „Leistungsbescheid“ Ihres Sozialamtes für Pflegewohngeld erhalten, so bringen wir dieses bei der Heimkostenrechnung sofort in Abzug. Sprechen Sie bitte unsere Verwaltung auf die Regelungen im Einzelnen an.





