Zuschuss Ihrer Pflegekasse
Vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) sind Sie entsprechend Ihres Pflege- und Betreuungsbedarfes in eine Pflegestufe eingruppiert worden. Hiernach richtet sich in der Regel der Preis, den wir für unsere „Allgemeinen Pflegeleistungen“ berechnen; zum anderen erhalten Sie entsprechend Ihrer Pflegestufe (I, II, III, Härtefall) einen festen Zuschuss zu Ihren gesamten Heimkosten von Ihrer Pflegekasse. Dieser beträgt derzeit (Januar 2010)
1.023 € für die Pflegestufe I
1.279 € für die Pflegestufe II
1.510 € für die Pflegestufe III und
1.825 € für die Pflegestufe „Härtefall“.
Bei der monatlichen Heimkostenrechnung bringen wir den Zuschuss Ihrer Pflegekasse, direkt in Abzug. Den Zuschuss erhalten wir unmittelbar von Ihrer Pflegekasse. Sollten Sie darüber hinaus beihilfeberechtigt sein, wenden Sie sich bitte an unsere Verwaltung, da hier weitere Sonderregelungen zu beachten sind.






