Bewohnerinnen- und Bewohnerbeirat

Gemäß § 6 des Wohn- und Teilhabegesetzes (Nordrhein-Westfalen) wirken und bestimmen die Bewohnerinnen und Bewohner in verschiedenen Angelegenheiten des Betriebs der Einrichtung durch den Bewohnerinnen- und Bewohnerbeirat mit.
Der Beirat kann von Bewohnern oder von der Hausleitung bei Anregungen und Beschwerden der Bewohner eingeschaltet werden. Er hilft mit, dass neue Bewohner sich im Haus einleben können. Er wird über Angelegenheiten des Betriebs der Einrichtung informiert und wirkt bei bestimmten Entscheidungen des Einrichtungsträgers oder der Einrichtungsleitung mit.
Um diese Mitbestimmung und Mitsprache zu garantieren, bieten wir unseren Bewohnern auf Wunsch Hilfestellungen bei der Wahl des Bewohnerinnen- und Bewohnerbeirats an und begleiten ihn bei Bedarf während dessen Amtszeit. In regelmäßig stattfindenden Treffen, an denen auch die Mitarbeiterin des Sozialkulturellen Dienstes teilnimmt, informiert die Hausleitung den Beirat über aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Einrichtung. Anregungen und Verbesserungsvorschläge werden gerne entgegengenommen und partnerschaftlich beraten.
Vorsitzende des Bewohnerinnen- und Bewohnerbeirats ist derzeit:
Frau Christel Schröder (Wohnbereich Hildegard): Tel. 0 24 1 / 44 65 399
Die weiteren Mitglieder des Beirates sind:
- Herr Rolf Geyer (Stellvertretender Vorsitzender)
- Herr Hans-Dieter Fischer (Schriftführer)
- Frau Erna Krüger
- Herr Wilhelm Wilden.
Die regelmäßige Amtszeit des Beirates beträgt gem. § 12 der Durchführungsverordnung zum Wohn- und Teilhabegesetz zwei Jahre. In unserem Hause endet die Amtszeit des derzeitigen Beirats am 31.08.2010.
Sollten Sie Anregungen oder Beschwerden haben, können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an ein Mitglied des Bewohnerinnen- und Bewohnerbeirats wenden.






