Bewohnerinnen- und Bewohnerbeirat

Bewohnerinnen im Gespräch

Gemäß § 1 der Heimmitwirkungsverordnung (HeimmwV) wirken die Bewohnerinnen und Bewohner durch den Heimbeirat in verschiedenen Angelegenheiten des Heimbetriebes mit.

Der Heimbeirat kann von Bewohnern oder von der Hausleitung bei Anregungen und Beschwerden der Bewohner eingeschaltet werden. Er hilft mit, dass neue Bewohner sich im Haus einleben können. Er wird über Angelegenheiten des Heimbetriebes informiert und wirkt bei Entscheidungen des Heimträgers oder der Heimleitung mit.

Um diese Mitbestimmung und Mitsprache zu garantieren, bieten wir unseren Bewohnern auf Wunsch Hilfestellungen bei der Wahl des Heimbeirats an und begleiten bei Bedarf den Heimbeirat während dessen Amtszeit.

Vositzender des Heimbeirats ist derzeit:

Herr Dieter Grosser (Pfarrer-Münzenberger-Haus): Tel. 0 69 / 2 98 97-510.

Die regelmäßige Amtszeit des Heimbeirates beträgt gem. § 12 HeimmwV zwei Jahre.

Sollten Sie Anregungen oder Beschwerden haben, können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an ein Mitglied des Heimbeirats wenden.


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