Service-Leistungen
Über die in der Betreuungspauschale enthaltenen Leistungen hinaus bieten wir Ihnen bei Bedarf Service-Leistungen an, für die wir ein gesondertes Entgelt berechnen:
Speiseversorgung
Für die Mieter besteht selbstverständlich die Möglichkeit, für ihre Mahlzeiten selbständig in ihren Wohnungen zu sorgen. Daneben halten wir aber auch das Angebot bereit, in unserem Bewohnerrestaurant folgende Mahlzeiten einzunehmen:
- Frühstück (von 08.00 bis 11:00 Uhr)
- Mittagessen (von 12.00 bis 13.00 Uhr)
- Nachmittagskaffee (von 14.30 bis 17.00 Uhr)
- Abendbrot (von 18.00 bis 19.00 Uhr).
Als Kostform bieten wir dort Vollkost und leichte Vollkost an. Für eine Ernährungsberatung (z.B. bei Diabetes) steht den Mietern unsere Küchenleitung gerne zur Verfügung. Genauere Informationen zu unserem Restaurant-Angebot enthält unsere Bewohnerinformation.
Wohnungsreinigung
Für die Wohnungsreinigung ist der Mieter zuständig. Nach Absprache können wir selbstverständlich Reinigungsarbeiten teilweise oder vollständig übernehmen (Fenster- und /oder Bodenreinigung sowie übrige Reinigungsarbeiten). Hierfür berechnen wir ein gesondertes Entgelt.
Wäschereinigung
Die Reinigung und Pflege der eigenen Wäsche und Kleidung liegt in der Zuständigkeit des Mieters. Falls Sie es wünschen, nehmen wir Ihnen diese Arbeit gerne ab. Hierfür berechnen wir ein gesondertes Entgelt.
Müllentsorgung ab Wohnung
Die Müllentsorgung erfolgt regulär durch unseren Hausmeister ab Müllraum im Erdgeschoss. Benötigen Sie Hilfe beim Fortschaffen des Mülls aus Ihrem Appartement, hilft Ihnen unser Mitarbeiter auf Anfrage gern. Hierfür berechnen wir ein gesondertes Entgelt.
Hol- und Bringedienste
Übrige Hol- und Bringedienste sowie Begleitungen zum Arzt o.ä. organisieren wir für Mieter ebenfalls gegen ein gesondertes Entgelt.





