Betreuungsleistungen
Die Besonderheit unserer Wohnanlage besteht in den Betreuungsleistungen, die wir für die Mieter erbringen. Hierfür berechnen wir obligatorisch zusätzlich zur Wohnungsmiete je Person eine monatliche Betreuungspauschale in Höhe von zur Zeit 135 €. Nachstehende Leistungen und Angebote sind in dieser Betreuungspauschale enthalten:
In sämtlichen Wohnungen ist in allen Räumen (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Badezimmer) eine Notrufanlage installiert, mit der der Mieter rund-um-die-Uhr der Hauszentrale und dem Nachtdienst einen Notfall signalisieren kann (Klingelrufanlage). Unsere Mitarbeiter/-innen schauen dann unmittelbar in der Wohnung des Mieters nach dem rechten und verständigen ggfs. einen Notarzt oder veranlassen Erste-Hilfe.
Wenn der Mieter es wünscht, rufen wir ihn morgens zu einer von ihm vorgegebenen Uhrzeit an und erkundigen uns nach seinem Wohlbefinden.
Die Müllentsorgung erfolgt regulär durch unseren Hausmeister ab Müllraum im Erdgeschoss.
Bei besonderem Bedarf des Mieters sind wir ihm dabei behilflich, versandfertige Postsendungen zur Postagentur zu befördern und/oder seinen Briefkasten zu leeren und Zeitung und Post in die Wohnung zu bringen.
Für alle Mieter besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an verschiedenen Gemeinschaftsveranstaltungen des Hauses (z.B. Karnevalssitzungen, Sommerfeste, Erntedankfest, Weinfest, Nikolaus und andere).
Im Multifunktionsraum finden regelmäßig Gymnastikgruppen sowie weitere Gruppenangebote statt, an denen auch die Mieter des Betreuten Wohnens teilnehmen können. Selbstverständlich sind die Mieter ebenfalls herzlich eingeladen, an Tagesausflügen, an Bingo- und Filmabenden sowie am Stammtisch teilzunehmen oder die Konzerte im Café-Restaurant zu besuchen.
Den Mietern steht die jederzeitige Möglichkeit des Kapellen- und Messbesuchs in der hauseigenen Kapelle sowie die Teilnahme an Bibelkreisen und Andachten offen.
Auf Anfrage beraten unsere Pflegedienstleitung sowie unsere Verwaltungsmitarbeiter über pflegerische und finanzielle Fragen, die im Zusammenhang mit sich anbahnender Pflegebedürftigkeit auftreten.
Auf Wunsch des Mieters erbringen wir im Rahmen der regulären Betreuungsleistungen notwendige Pflegeleistungen, die voraussichtlich nicht länger als 6 Monate erforderlich sein werden, bis zu 45 Minuten täglich (innerhalb von 24 Stunden), sofern hierfür keine Kostenerstattung durch die Pflege- oder Krankenkasse erfolgt („Selbstzahler“).
Bei häuslicher Pflegebedürftigkeit von mehr als 6-monatiger Dauer vermitteln wir gerne einen qualifizierten und leistungsstarken ambulanten Pflegedienst, dessen Kosten der Mieter (ggfs. nur teilweise) von der Pflegekasse zurück erhält. Leistungen der ambulanten Pflege gem. SGB V und SGB XI, die gegenüber den Pflegekassen abzurechnen sind, erbringen wir nicht. Vertragspartner eines evtl. erforderlichen ambulanten Dienstes bleibt der Mieter.
Sollte es schließlich nach Einschätzung des Mieters und des Medizinischen Dienstes der Pflegekassen (MDK) erforderlich werden, daß der Mieter in den Leistungsbereich der stationären pflegerischen Versorgung wechseln muß, kann der Mieter auf sein im Betreuungsvertrag verbrieftes Recht zurückgreifen und in eines unserer angeschlossenen Pflegeheime (Lange Straße oder Nusszeil) überwechseln. Räumlich bedeutet dies den Wechsel in ein anderes Gebäude. Qualitativ erfährt der Mieter hier den Vorteil einer professionellen und kompetenten Pflege auf der Grundlage des Leitbildes unserer Gesellschaft.





