Verträge

Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Wohnung in unserer Seniorenwohnanlage des Betreuten Wohnens zu beziehen, schließen Sie im Anschluss an eine ausführliche Beratung zwei Verträge mit uns ab.

1. Der Mietvertrag

Der Mietvertrag regelt - vollkommen analog zu einem Ihnen wahrscheinlich bekannten Wohnraummietvertrag - die Rechte und Pflichten des Vermieters und des Mieters im Zusammenhang mit der Vermietung/Anmietung und Nutzung der Wohnung.

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2. Der Betreuungsvertrag

Der Betreuungsvertrag regelt sämtliche Rechte und Pflichten, die sich aus dem obligatorischen Betreuungsverhältnis ergeben. Geregelt weden hier mithin die Leistungen, die aus der "Betreuungspauschale" erbracht werden.

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Etwaige von Ihnen in Anspruch genommene Sonderleistungen werden unkompliziert und ohne schriftliche vertragliche Regelungen erbracht, um den Verwaltungsaufwand nicht unnötig zu erhöhen. Es gilt die aktuelle Preisliste, die Sie im Menü Öffnet einen internen Link im aktuellen Fenster"Preise für Sonderleistungen" zum Download finden.


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