Ausstattung
Alle Appartements sind
- mit einem Aufzug erschlossen
- durch einen vom Pflegeheim getrennten Zugang zu erreichen und
- rollstuhlgerecht konzipiert von der Haustür bis zur Dusche.
Sämtliche Appartements sind ausgestattet mit
- eigener Haustürklingel und Gegensprechanlage
- eigenem Briefkasten
- Anschluß für Kabel-TV
- Telefonanschluss der Deutschen Telekom AG
- einem Einbauschrank in der Diele
- Teppichfußboden im Wohn- und Schlafzimmer und Diele (ggfs. Parkett), Linoleum in der Küche.
Die Appartements sind ferner alle ausgestattet mit einer rollstuhlgerechten Einbauküche, bestehend aus
- Elektroherd /Ceranfeld (4 Kochstellen) (mit Sicherheitsabschaltung)
- Backofen (mit Sicherheitsabschaltung)
- ***Kühlschrank
- Spüle
- Wandhänge- und Unterschränken mit Arbeitsplatte
- Bodenbelag: Linoleum/Mipolam.
Ebenfalls gehören zu allen Appartements Badezimmer (ca. 4,5 - 8 qm) mit folgendem Ausstattungsumfang:
- wandhängendes, rollstuhlgerechtes WC mit Klapphaltegriffen
- bodengleiche (rollstuhlbefahrbare) Dusche mit integriertem Klappsitz
- unterfahrbarer Schrankwaschtisch
- Radiatorenheizung.
Die Mieter möblieren ihre Zimmer selbstverständlich selbst; ein vorhandener Einbauschrank in der Diele passt sich bereits optimal in eine vorhandene Nische ein.
Die Wohnanlage wird mit einer Gas-Zentralheizung beheizt. Die Abrechnung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten, wie
- Wasser
- Heizung
erfolgt getrennt von den Mietkosten durch eigens eingebaute Verbrauchszähler (Ista).
Die Mieter haben die Möglichkeit, eigene Waschmaschinen im Waschraum im Erdgeschoss aufzustellen sowie einen münzbetriebenen Gemeinschaftstrockner zu benutzen.
Im 1. Obergeschoss des Hauses A befindet sich ein Gemeinschaftsbadezimmer mit einer pflegegerechten Hubbadewanne in angenehmem Ambiente. Die regelmäßige Nutzung des Badezimmers (ggfs. in Verbindung mit einem vom Mieter zu bezahlenden ambulanten Pflegedienst) ist in der Miete enthalten und ermöglicht es dem Mieter, auch bei höherer Pflegebedürftigkeit Wannenbäder zu nehmen.
Zu den Wohnungen im Haus F gehört jeweils ein kleiner Abstellraum im Keller. Zu den Wohnungen im Haus A gehört ein Gemeinschaftskellerraum.









