Kompetenzvermittlung

Das Anforderungsprofil des Berufs der staatlich geprüften Altenpflegerin / des staatlich geprüften Altenpflegers ist im Altenpflegegesetz grundgelegt. Es erfordert umfassende berufliche Handlungskompetenzen, die im Rahmen der schulischen und fachpraktischen Ausbildung zu vermitteln und vom Schüler zu erwerben sind:
Fachkompetenz /Methodenkompetenz
- Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen und situationsgerecht umsetzen
- Den Pflegeprozess theoriegeleitet steuern
Berufsspezifische Problemstellungen in ihren Anforderungen erkennen und gezielt Maßnahmen planen und umsetzen
Soziale Kompetenz/ Personale Kompetenz
- Wertschätzend mit Menschen umgehen
- Sich in andere Menschen einfühlen und sensibel reagieren
- Individualität und Selbstbestimmungsrecht alter Menschen achten
- Mit Kritik angemessen umgehen, gegensätzliche Positionen aushalten und konstruktiv Kompromisse erarbeiten
- Verantwortung für das eigene Tun bewusst übernehmen
- Sich im Handeln an ethisch-moralischen Werten orientieren
- Flexibilität, Spontaneität und Kreativität weiterentwickeln
- Bereitschaft zu kontinuierlicher Weiterentwicklung und zu sozialpolitischem Engagement zeigen






