Lernmodule

Lehrbücher

Der Unterricht an unserer Schule in der Fachrichtung Altenpflegehilfe erfolgt in Lernmodulen, die sich auf Pflicht- und Wahlpflichtmodule verteilen. Grundlage für die Konzeption der Lernmodule bildet die Stundentafel der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegehelferin und des Altenpflegehelfers.

Darüber hinaus erfolgt die fachpraktische Ausbildung in den Ausbildungsbetrieben.

Die Gesamtdauer der einjährigen schulischen und fachpraktischen Ausbildung beträgt 1.650 Stunden. An unserer Schule werden davon 800 Stunden unterrichtet, die fachpraktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb umfasst 850 Stunden.

Ausbildungsbeginn (in der Fachpraxis) ist immer der 1. August; Schulbeginn ist  nach den Sommerferien in Rheinland Pfalz. Der 1. Schultag bzw. die Schultage  werden den Bewerbern rechtzeitig vor Schulbeginn mitgeteilt.

Nachstehender Tabelle können Sie die Stundenanzahl entnehmen, die während der einjährigen Ausbildung auf die jeweiligen Module bzw. auf die fachpraktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb entfallen.

A. Pflichtmodule

1 In den Beruf Altenpflege eintreten 120
2.1 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen 160
2.2 Demenziell erkrankte und gerontopsychiatrisch veränderte alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen 120
3. Anleiten, beraten und Gespräche führen 40
4. Alte Menschen bei der Lebensgestaltung unterstützen 120
5. Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren 60
6. Bei der medizinsichen Diagnostik und Therapie mitwirken 60
7. Anthropologisch-soziale Aspekte altenpflegerischen Handelns in religiöser Perspektive erschließen 80
  Fachrichtungsbezogener Bereich Stundenzahl während der einjährigen Ausbildung

B. Wahlpflichtmodule

    Stundenanzahl während der einjährigen Ausbildung
8. Regionalspezifisches Lernmodul 40

C. Fachpraktische Ausbildung

  Stundenanzahl während der einjährigen Ausbildung
Fachpraktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb 850

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