Aufnahmevoraussetzungen
Für die Aufnahme der einjährigen Fachschulausbildung für Altenpflegehilfe in
Vollzeitform gelten folgende Aufnahmevoraussetzungen:
1. Schulabschluss
Hauptschulabschluss oder ein anderes gleichwertiges Zeugnis
und
der Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch
- eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
- eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit oder
- ein freiwilliges soziales Jahr in Einrichtungen der Altenhilfe oder in einem Krankenhaus oder
- den Abschluss einer Berufsfachschule I (Fachrichtung Gesundheit/Pflege) oder
- eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit oder
- das mindestens zweijährige Führen eines Familienhaushaltes mit mindestens einer pflegebedürftigen Person
2. Sonstige Voraussetzungen
Darüber hinaus ist die Vorlage folgender Unterlagen erforderlich:
- Ausbildungsvertrag
- der das Erreichen des Ausbildungszieles (§ 5 Abs. 3) zum Gegenstand hat
- der mit einer geeigneten Ausbildungsstelle abgeschlossen wurde, in der gemäß § 5 Abs. 3 und 5 ausgebildet und das Ausbildungsziel erreicht werden kann.
- ein Zeugnis des Gesundheitsamtes über die körperliche Eignung für den angestrebten Beruf. Das Gesundheitszeugnis wird von unserer Schule im Falle einer Aufnahme beantragt.
- Die Vollendung des 16. Lebensjahres
- Polizeiliches Führungszeugnis.






