Aufnahmevoraussetzungen

Für die Aufnahme der einjährigen Fachschulausbildung für Altenpflegehilfe in
Vollzeitform gelten folgende Aufnahmevoraussetzungen:

1. Schulabschluss

Hauptschulabschluss oder ein anderes gleichwertiges Zeugnis

und

der Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch

  • eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung    oder
  • eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit    oder
  • ein freiwilliges soziales Jahr in Einrichtungen der Altenhilfe oder in einem Krankenhaus    oder
  • den Abschluss einer Berufsfachschule I (Fachrichtung Gesundheit/Pflege) oder
  • eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit    oder
  • das mindestens zweijährige Führen eines Familienhaushaltes mit mindestens einer pflegebedürftigen Person

 

2. Sonstige Voraussetzungen

Darüber hinaus ist die Vorlage folgender Unterlagen erforderlich:

  • Ausbildungsvertrag
    • der das Erreichen des Ausbildungszieles (§ 5 Abs. 3) zum Gegenstand hat
    • der mit einer geeigneten Ausbildungsstelle abgeschlossen wurde, in der gemäß § 5 Abs. 3 und 5 ausgebildet und das Ausbildungsziel erreicht werden kann.
  • ein Zeugnis des Gesundheitsamtes über die körperliche Eignung für den angestrebten Beruf. Das Gesundheitszeugnis wird von unserer Schule im Falle einer Aufnahme beantragt.
  • Die Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Polizeiliches Führungszeugnis.

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