Lernmodule

Lehrbücher

Der schulische Unterricht erfolgt in Lernmodulen, die sich auf Pflicht- und Wahlpflichtmodule verteilen. Grundlage für die Konzeption der Lernmodule bildet die Stundentafel der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers.

Darüber hinaus erfolgt die fachpraktische Ausbildung in den Ausbildungsbetrieben.

Die Gesamtdauer der dreijährigen schulischen und fachpraktischen Ausbildung beträgt 4.800 Stunden. In unserer Schule werden davon 2.300 Stunden unterrichtet; die praktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb umfasst 2.500 Stunden.

In Rheinland-Pfalz sind außerdem 600 Stunden praktische Ausbildung in weiteren Einrichtungen abzuleisten, in den alten Menschen betreut werden.

Ausbildungsbeginn (in der Fachpraxis) ist immer der 1. August; Schulbeginn ist  nach den Sommerferien in Rheinland Pfalz. Der 1. Schultag bzw. die Schultage  werden den Bewerbern rechtzeitig vor Schulbeginn mitgeteilt.

Nachstehender Tabelle können Sie die Stundenanzahl je Schuljahr entnehmen, die auf die jeweiligen Module bzw. auf die fachpraktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb entfallen.

A. Pflichtmodule

  Fachrichtungsbezogener Bereich Std. im 1. Jahr Std. im 2. und 3. Jahr
1 In den Beruf Altenpflege eintreten 120 -
2.1 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen 160 320
2.2 Demenziell erkrankte und gerontopsychiatrisch veränderte alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen 120 120
3. Anleiten, beraten und Gespräche führen 40 40
4. Alte Menschen bei der Lebensgestaltung unterstützen 120 -
5. Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren 60 60
6. Bei der medizinsichen Diagnostik und Therapie mitwirken 60 140
7. Anthropolgisch-soziale Aspekte altenpflegerischen Handelns in religiöser Perspektive erschließen (Evangelische/Katholische Religion/Religionsgeragogik) 80 120
8. Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen - 100
9. An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken - 40
10. Mit Krisen und schwierigen Situationen umgehen - 80
11. Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen - 60
12. Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altepflegerischen Handeln berücksichtigen - 80
13. Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen - 40
14. Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbstorganisierten Aktivitäten unterstützen - 80
15. Die eigene Gesundheit erhalten und fördern - 40
16. Berufliches Selbstverständnis entwickeln - 40

B. Wahlpflichtmodule

    Std. im 1. Jahr Std. im 2. und 3. Jahr
17. Regionalspezifisches Lernmodul 40 140

C. Fachpraktische Ausbildung

  Std. im 1. Jahr Std. im 2. + 3. Jahr
Fachpraktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb 850 Std. 1.650 Std.

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