Rechtliche Rahmenbedingungen der Ausbildung

antikes Gebäude

Als staatlich anerkannte private Fachschule unterliegen wir der Fach- und Rechtsaufsicht durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz sowie durch die zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Die schulische Ausbildung an unserer Fachschule erfolgt auf der Grundlage folgender Rechtsvorschriften: 

 

  1. Startet den Datei-DownloadAltenpflegegesetz
  2. Startet den Datei-DownloadAltenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
  3. Startet den Datei-DownloadLandesverordnung RLP zur Ausführung des Altenpflegegesetzes.

 

Die konkreten Ausbildungsinhalte der beiden Fachrichtungen "Altenpflege" und "Altenpflegehilfe" werden dabei vor allem vorgegeben im Lehrplan und Rahmenplan für die

  1. Startet das Herunterladen der DateiAltenpflege und
  2. Startet das Herunterladen der DateiAltenpflegehilfe.

Die Lehrpläne gelten für den Unterricht in den Altenpflegeschulen und in der Praxis. Die Inhalte für die Lernorte Schule und Praxis sind eng aufeinander abgestimmt und zielen auf den Erwerb einer umfassenden beruflichen Handlungskompetenz.

Die im Lehrplan ausgewiesenen Lernmodule und Kompetenzen sind für den Unterricht und die Praxis verbindlich. Aufgabe unserer Schule ist es, die curricularen Vorgaben des Lehrplanes in Bezug auf den Bildungsauftrag der Fachschule unter Berücksichtigung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung und den Gegebenheiten der Ausbildungsbetriebe vor Ort zu konkretisieren und umzusetzen. Dazu ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Praxisstelle nötig.

Ziel der Ausbildung ist es, dass Altenpfleger/-innen und Altenpflegehelfer/-innen in unterschiedlichen Feldern der Altenhilfe (stationär, teilstationär und offen) tätig werden können. Dabei orientiert sich die professionelle Praxis der Altenpflege in ihren Handlungs- und Tätigkeitsfeldern an aktuellen Erkenntnissen und Ergebnissen der Pflegewissenschaft, der Gerontologie und anderer Bezugswissenschaften.


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